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   BVerwG, 15.10.1984 - 7 B 198.84   

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https://dejure.org/1984,3736
BVerwG, 15.10.1984 - 7 B 198.84 (https://dejure.org/1984,3736)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1984 - 7 B 198.84 (https://dejure.org/1984,3736)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1984 - 7 B 198.84 (https://dejure.org/1984,3736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Obliegenheitsverletzung durch den Rücktritt von einer Prüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81

    Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1984 - 7 B 198.84
    § 18 Abs. 1 Satz 1 der Approbationsordnung für Ärzte - ÄAppO - verlangt, daß der Prüfling den Rücktritt von der Prüfung und die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, von sich aus, ohne daß es eines Anstoßes seitens der Prüfungsbehörde bedarf, mitteilt (BVerwGE 66, 213 [215 f.]).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82

    Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1984 - 7 B 198.84
    Die auf dem Grundsatz von Treu und Glauben beruhende Obliegenheit zur Mitwirkung an der Prüfung verpflichtet den Prüfling, das Beine zu einem ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung beizutragen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - DVBl. 1984, 483).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
    Dazu gehört, daß sich der Prüfling im Krankheitsfall selbst um die Frage seiner Prüfungsfähigkeit und eines eventuell erforderlichen Rücktritts kümmert, und daß diese Frage bei auftauchenden Zweifeln sofort geklärt wird (vgl. Beschluß vom 15. Oktober 1984 - BVerwG 7 B 198.84 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 206).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2016 - 14 A 2329/16

    Unverzüglichkeit der Geltendmachung einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.1984 - 7 B 198.84 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 206; OVG NRW, Beschluss vom 20.10.2014 - 14 A 699/14 -, juris, Rn. 11.
  • VG Düsseldorf, 07.04.2017 - 21 K 153/16

    Zustimmung des Integrationsamtes - ordentliche betriebsbedingte Kündigung -

    vgl. ähnliche Grundsätze im Prüfungsrecht: BVerwG, Beschluss vom 15.10.1984 - 7 B 198.84 -, Buchh.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2014 - 14 A 699/14

    Genehmigung des Rücktritts von einer Prüfung bei geltend gemachter

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.1984 - 7 B 198.84 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 206.
  • OVG Saarland, 09.08.1991 - 8 R 29/91

    Zulassung; Prüfung; Wiederholungsprüfung; Approbationsordnung; Apotheker;

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  • OVG Niedersachsen, 22.12.2003 - 2 NB 394/03

    Deutschkenntnisse; Erste Juristische Staatsprüfung; Jura; Mangel; Mitwirkung;

    Einen Prüfling trifft grundsätzlich die aus dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben beruhende Obliegenheit, das Seine zu einem ordnungsgemäßen Prüfungsablauf beizutragen und damit von sich aus an der Prüfung mitzuwirken (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.2.1984 - BVerwG 7 C 67.82 -, BVerwGE 69, 44(49) = Buchholz, Sonderband Prüfungsrecht, 1988, Nr. 195, S. 365, u. Beschl. v. 15.10.1984 - BVerwG 7 B 198.84 -, Buchholz, aaO, Nr. 206, S. 409).
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